Info Fördermittel für alle Gründer und Gründerinnen

 

die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat am 20. Februar 2025 über einen Antragsstopp in der Beratungsförderung informiert:

Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung. Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit keine Förderanträge für die Programme

  • Gründerinnenprämie
  • Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum und
  • Beratungsförderung – Betriebsberatung gestellt werden.

Sobald der Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen ist und wieder Mittel für die Beratungsförderung zur Verfügung stehen, informiere ich Dich umgehend über die Möglichkeit der Antragstellung.

Wichtig ist, bis zur Wiederaufnahme der Programme ist,  gut vorbereitet zu sein.

  • Ist mein Businessplan fertig?
  • habe ich meine Planzahlen wie Rentabilität und Liquidität erstellt?
  • Zeichnet sich ab, dass ich eine tragfähige Selbständigkeit aufbauen kann?
  • Sind meine Produkte/Dienstleistungen lukrativ und auskömmlich?
  • Habe ich eine funktionierende Marketingstrategie?
  • Welche Investitionen muss ich tätigen und welche finanziellen Mittel sind dazu erforderlich?

Wer aus der (drohenden) Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann die Kosten für die Gründungsberatung durch einen AVGS übernehmen lassen.

Wer bereits einen Nebenerwerb hat und nicht aus der Arbeitslosigkeit starten will, der hat über die BAfA die Möglichkeit, mit einer Förderung von 80% Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wer ganz ohne Nebenerwerb und Arbeitslosigkeit startet, für den gibt es bei der SAB die Vorgründungsberatung. Hier gibt es bei 5 Beratungstagen je Tag einen Zuschuss von 400 €.

Die oben genannte Beratungsförderung – Betriebsberatung richtet sich an bestehende Unternehmen und Unternehmensnachfolgen. Hier kann eine BAfA-Beratung vorangesetzt werden, um die konzeptionelle Bedarfserfassung und Planung zu erstellen.

Wer Fragen zu den angeführten Fördermöglichkeiten und auch anderen Förderinstrumenten hat, kann sich gerne bei mir unverbindlich informieren.

 

Du überlegst, Dich selbständig zu machen? Was braucht man dafür? Welche Rechtsform ist für mich die Richtige? Brauche ich einen Steuerberater?

So schlimm ist das gar nicht. – Ich habe eine Schulung für Gründungsinteressierte aufgebaut, die Dir die ersten Fragen beantworten kann. Diese ist völlig kostenfrei für Dich.

Hier kannst Du einsteigen

Zu den einzelnen Themen findest Du interessante Beiträge und kannst Dir diese herunterladen und Deinen Wissensstand bewerten. Schreibe Deine Fragen einfach in das freie Feld. Am Ende bekommst Du von mir eine Auswertung.

Melde Dich einfach als Gründungsinteressierte(r) in meinem Netzwerk der Zukunftsgestalter an. Schreibe Dir Deine Zugangsdaten auf, damit Du wiederkommen kannst.

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, e-Rechnungen zu empfangen. Spätestens, wenn die Telefonrechnung in diesem Format kommt, müssen Sie handeln. Es gibt zahlreiche Anbieter für Buchhaltungssoftware, die jetzt die geforderten Formate integrieren.

Ich arbeite seit Jahren mit Lexware Office und habe dieses Programm auch schon einigen Gründern empfohlen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand.

In der anliegenden Broschüre sind diese anschaulich beschrieben. lexoffice-produktinformation

Testen Sie hier kostenlos 30 Tage

Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung benötigen, sprechen Sie mich gerne an.