Wann übernimmt die Arbeitsagentur Deine Gründungsberatung?

1. Kostenübernahme über AVGS (häufigster Fall)

Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter kann dir eine Gründungsberatung komplett bezahlen, wenn du einen AVGS-Gutschein bekommst.

Voraussetzungen:

  • Du bist arbeitslos gemeldet oder stehst kurz davor (ALG 1 oder Bürgergeld).

  • Dein Vermittler hält eine Selbstständigkeit für sinnvoll, um dich wieder in Arbeit zu bringen.

  • Du erhältst vor Beginn der Beratung eine schriftliche Bewilligung.

Dann gilt:

  • Die Beratung ist für dich kostenlos.

  • Sie kann z. B. Businessplan, Marktanalyse, Finanzierung usw. umfassen.

  • Umfang oft bis ca. 60 Stunden Coaching.

Wichtig:
👉 Du musst erst den Gutschein bekommen, bevor du eine Beratung startest.


2. Beim Gründungszuschuss (ALG 1)

Wenn du Gründungszuschuss beantragen willst, brauchst du zwar Beratung bzw. eine Tragfähigkeitsprüfung (z. B. IHK)
die Kosten dafür übernimmt die Arbeitsagentur normalerweise nicht.

Das heißt:

  • Stellungnahme oder Businessplanprüfung musst du oft selbst bezahlen, wenn kein AVGS vorliegt. Bisher haben meine Gründern, die zumeist zur IHK gehen, keine Kosten gehabt.


3. Wenn du Bürgergeld bekommst

Beim Jobcenter gibt es zusätzlich:

  • Einstiegsgeld

  • teilweise geförderte Coachings

Auch hier läuft die Beratung meist über AVGS oder spezielle Maßnahmen.


Kurz gesagt:
Die Arbeitsagentur übernimmt die Kosten für eine Gründungsberatung nur wenn du vorher einen AVGS-Gutschein bekommst. Ohne diesen Gutschein musst du Beratung meistens selbst bezahlen.

Wichtig:

Rufe mich auf jeden Fall an, bevor Du zur Arbeitsagentur gehst, damit ich Dir ein paar Hinweise geben kann.

Wenn das für Dich nicht zählt, Du vielleicht schon im Nebenerwerb gestartet bist, kannst Du Deine Beratung über die BAfA zu 80% fördern lassen. – Lass uns reden!