Wann übernimmt die Arbeitsagentur Deine Gründungsberatung?
1. Kostenübernahme über AVGS (häufigster Fall)
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter kann dir eine Gründungsberatung komplett bezahlen, wenn du einen AVGS-Gutschein bekommst.
Voraussetzungen:
-
Du bist arbeitslos gemeldet oder stehst kurz davor (ALG 1 oder Bürgergeld).
-
Dein Vermittler hält eine Selbstständigkeit für sinnvoll, um dich wieder in Arbeit zu bringen.
-
Du erhältst vor Beginn der Beratung eine schriftliche Bewilligung.
Dann gilt:
-
Die Beratung ist für dich kostenlos.
-
Sie kann z. B. Businessplan, Marktanalyse, Finanzierung usw. umfassen.
-
Umfang oft bis ca. 60 Stunden Coaching.
Wichtig:
👉 Du musst erst den Gutschein bekommen, bevor du eine Beratung startest.
2. Beim Gründungszuschuss (ALG 1)
Wenn du Gründungszuschuss beantragen willst, brauchst du zwar Beratung bzw. eine Tragfähigkeitsprüfung (z. B. IHK) –
die Kosten dafür übernimmt die Arbeitsagentur normalerweise nicht.
Das heißt:
-
Stellungnahme oder Businessplanprüfung musst du oft selbst bezahlen, wenn kein AVGS vorliegt.
3. Wenn du Bürgergeld bekommst
Beim Jobcenter gibt es zusätzlich:
-
Einstiegsgeld
-
teilweise geförderte Coachings
Auch hier läuft die Beratung meist über AVGS oder spezielle Maßnahmen.
✅ Kurz gesagt:
Die Arbeitsagentur übernimmt die Kosten für eine Gründungsberatung nur wenn du vorher einen AVGS-Gutschein bekommst. Ohne diesen Gutschein musst du Beratung meistens selbst bezahlen.
